Du bist zivildienstpflichtig? Und du möchtest einen Freiwilligeneinsatz im Ausland leisten? In Österreich ist es grundsätzlich möglich, dir deinen Auslandsdienst als Zivildienst anrechnen zu lassen. Zunächst müssen sich Männer anstelle des Wehrdienstes für einen Zivildienst entscheiden. Wer dann einen Gedenkdienst, Friedensdienst oder Sozialdienst im Ausland leistet, wird nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. Dabei sind einige Kriterien zu beachten.
Welche Auslandsdienste stehen zur Auswahl?
- Gedenkdienst: in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
- Friedensdienst: im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dienen
- Sozialdienst: im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dienen
Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?
Ein Auslandsfreiwilligendienst kann ab dem 17. Lebensjahr, für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis maximal 12 Monaten absolviert werden. Wichtig: Wenn du den Einsatz anstelle des Zivildienstes machen möchtest, muss der Dienst mindestens 10 Monate dauern.
Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auch auf die Familienbeihilfe. Außerdem sind mindestens 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.
Nähere Infos dazu findest du im freiwilligenweb, dem Portal für freiwilliges Engagement des Sozialministeriums.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Auslandsdienst machen will?
Für alle formalen Voraussetzungen eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdiensts im Ausland ist die Zivildienstserviceagentur deine erste Anlaufstelle. Wenn du dich für einen solchen Auslandsdienst anstelle des Zivildienstes interessierst, dann gib das der Zivildienstserviceagentur so früh wie möglich schriftlich bekannt – andernfalls kannst du zum Zivildienst zugewiesen werden.
Hier eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Schritte; diese findest du etwas ausführlicher auch in unserem Factsheet erklärt, das auch als Download zur Verfügung steht:
- Damit du deinen Zivildienst im Ausland machen kannst, musst du die Zivildiensterklärung ausfüllen und bei der Stellung mitnehmen oder nach der Stellung innerhalb von sechs Monaten bei deiner Stellungskommission abgeben. Danach wird dir in vier bis sechs Wochen dein Zivilbescheid zugeschickt. Dieser stellt deine Zivildienstpflicht festgestellt und du brauchst den Zivilbescheid bei einigen Entsendeorganisationen für die Bewerbung.
- Sobald wie möglich solltest du dich per Mail bei der Zivildienstserviceagentur melden und bekanntgeben, dass du einen Zivildienst im Ausland machen möchtest. Das ist wichtig, damit du keiner anderen Zivildienststelle in Österreich zugewiesen wirst.
- Gleichzeitig solltest du dich bei einer Entsendeorganisation für internationale Freiwilligeneinsätze bewerben. Welche Organisationen im WeltWegWeiser Netzwerk vom Sozialministerium anerkannt sind, und Zivilersatzdienststellen im Ausland anbieten, findest du weiter unten.
- Nach der Aufnahme in eine Entsendeorganisation, begleitet sie dich inhaltlich und organisatorisch im weiteren Prozess. Eine Kopie des Entsendevertrags muss an die Zivildienstserviceagentur gesendet werden.
- Nach dem Ende deines Freiwilligeneinsatzes bekommst du ein Zertifikat von deiner Entsendeorganisation. Eine Kopie davon musst du innerhalb eines Monats an die Zivildienstserviceagentur senden.
Welche Organisationen bieten einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland an?
Nicht jede Organisation kann einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland anbieten, sondern nur solche, die dafür vom Sozialministerium zugelassen sind. Eine Liste aller als Träger anerkannter Organisationen findest du im freiwilligenweb.
Auch unter den von WeltWegWeiser empfohlenen Organisationen gibt es solche, die einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland anbieten können:
Ersatz für den Zivildienst: Einige Möglichkeiten
Folgende Dienste im Ausland werden auf den Zivildienst angerechnet:
- Gedenkdienst, Friedensdienst oder Sozialdienst im Ausland – mindestens 10 Monate
- Entwicklungshilfedienst – 2 Jahre
Folgende Dienste in Österreich werden auf den Zivildienst angerechnet:
- Freiwilliges Sozialjahr – mindestens 10 Monate
- Freiwilliges Umweltschutzjahr – mindestens 10 Monate
- Gedenkdienst – mindestens 10 Monate
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